Fluchtland: USA

Geflüchtete jüdische Kinder erreichen während der NS-Zeit New York. (Foto: Bundesarchiv Berlin, 183-S65240)

Grundbedingung für eine Flucht in die Vereinigten Staaten von Amerika war ein sogenanntes Affidavit. Dabei handelte es sich um eine Bürgschaft, durch die US-amerikanische StaatsbürgerInnen sich verpflichteten, sämtliche anfallende Kosten einer geflüchteten Person zu übernehmen, falls diese dafür nicht aus eigenem Vermögen aufkommen konnte.1 Jüdische Organisationen in den USA unterstützten die Kontaktaufnahme mit möglichen AffidavitgeberInnen vor Ort, da diese aber ein beträchtliches finanzielles Risiko auf sich nahmen, war die Möglichkeit, als Bürgin oder Bürge zu fungieren auch von deren ökonomischer Situation abhängig.2

Die USA organisierten die Einwanderung mittels länderspezifischer Quoten, die regelmäßig neu festgelegt wurden. Die Chancen der Flüchtlinge, eine Einreiseerlaubnis zu erhalten, variierten daher stark – je nachdem, aus welchem Staat sie stammten. Das entscheidende Kriterium stellte der jeweilige Geburtsort der/des AntragstellerIn dar, wobei Länder wie das Deutsche Reich, Großbritannien und Irland, aus denen verstärkt immigriert wurde, deutlich im Nachteil waren. 3 Die Einreisebestimmungen sahen außerdem vor, dass „Menschen mit geistigen oder schweren körperlichen Gebrechen, Personen, die in Vergangenheit oder Gegenwart Kontakte zu Anarchisten oder Prostituierten hatten, Alkoholikern, Kriminellen, Analphabeten und sogenannten ‚contract-laborers‘ [gezielt angeworbenen Lohndrückern, Anm.4 ]“ das Betreten der USA gänzlich verwehrt bleiben sollte.5

Als 1940 weite Teile Frankreichs von NS-Deutschland eingenommen wurden, gaben die USA an Kunstschaffende, Intellektuelle und politisch Verfolgte zusätzlich sogenannte emergency visitors‘ visa aus, womit etwa 2.000 Menschen gerettet werden konnten. .6

Der Angriff Japans auf den amerikanischen Marinestützpunkt Pearl Harbor und der daraus resultierende Kriegseintritt der USA im Dezember 1941 hatten auf die EmigrantInnen im Land gravierende Auswirkungen. Aufgrund einer Proklamation des Präsidenten Franklin D. Roosevelt betrachteten nun auch die USA japanische, italienische und deutsche EmigrantInnen – zu Letzteren zählten auch ÖsterreicherInnen – als enemy aliens. Für die Betroffenen bedeutete das eine Reihe rechtlicher Einschränkungen. Wesentlich war, dass „feindliche AusländerInnen“ in ihrer Bewegungsfreiheit beschnitten wurden, indem ihnen etwa in manchen Städten der Zutritt zu „kriegswichtigen“ Stadteilen, vor allem Hafenvierteln, verboten wurde. Vereinzelt kam es auch zu Hausverboten und Internierungen. Als enemy alien betrachtet zu werden, schloss im Übrigen nicht aus, zur US-Army einberufen oder für kriegswichtige Arbeiten herangezogen zu werden. 7

Die gravierendste Änderung, die nach Pearl Harbor eintrat, betraf jedoch nicht die Flüchtlinge, die sich bereits in den USA aufhielten, sondern diejenigen, die gehofft hatten, noch dorthin emigrieren zu können: Ab dem Eintritt der USA in den Zweiten Weltkrieg blieb Flüchtlingen aus dem Deutschen Reich der Weg in die Vereinigten Staaten verschlossen. 8

 

Zum Beispiel: Maximilian Weinberger

Maximilian Weinberger während seiner Zeit als Professor an der Universität Wien. (Foto: Archiv Universität Wien)

Der Arzt und Universitätsprofessor Maximilian Weinberger gehörte zu den letzten Wiedner Juden, die sich in die USA retten konnten. Weinberger hatte 1938 in der Würffelgasse im 15. Bezirk gelebt,9 war von dort aber im September 1939 mit seiner Frau Hermine in den vierten Bezirk in die Brucknerstraße 4 übersiedelt.10 Dieser Umzug erfolgte wahrscheinlich nicht freiwillig. Dass an dieser Adresse im September 1939 insgesamt 17 jüdische Personen wohnten, 11 lässt vermuten, dass sich diese auf Geheiß der Behörden eine sogenannte „Sammelwohnung“ teilen mussten. Weinberger hatte jedoch Glück, erhielt ein Affidavit und konnte Europa trotz Beginn des Zweiten Weltkriegs noch rechtzeitig verlassen. Nach seiner Ankunft in den USA erhielt er im Staat New York die Zulassung als Arzt und konnte finanziell bald auf eigenen Beinen stehen.12 Dennoch kam er über seine Vertreibung nie gänzlich hinweg: „Er hatte eine unbändige Sehnsucht nach der Heimat und lebte daher auch bis zu seinem Tod im Jahre 1954 in fast völliger Zurückgezogenheit.“ 13 Das Schicksal seiner Ehefrau Hermine Weinberger ist unbekannt. Mindestens sieben der MitbewohnerInnen aus der Brucknergasse wurden ab 1939 deportiert und ermordet.

MATTHIAS KAMLEITNER

 

  1. 1) Vgl. Peter Eppel, Österreicher im Exil. USA 1938-1945. Eine Dokumentation, Bd. 1, Wien 1995, 33.
  2. 2) Vgl. Herbert A. Vgl. Strauss, Essays on the History, Persecution, and Emigration of German Jews. Jewish Immigrants of the Nazi Period in the USA, Vol. 6, New York u. a. 1987, 208.
  3. 3) Vgl. Peter Eppel, Österreicher im Exil. USA 1938-1945. Eine Dokumentation, Bd. 1, Wien 1995, 30, 49.
  4. 4) Das Ende des 19. Jahrhunderts in den USA erlassene Contract Labor Law war zur „Unterbindung von Dumping-Löhnen durch ArbeitsmigrantInnen eingeführt worden“. Vgl. Valerie Popp, „Aber hier war alles anders…“. Amerikabilder der deutschsprachigen Exilliteratur nach 1939 in den USA, Würzburg 2008, 55.
  5. 5) Vgl. Peter Eppel, Österreicher im Exil. USA 1938-1945. Eine Dokumentation, Bd. 1, Wien 1995, 30.
  6. 6) Vgl. Peter Eppel, Österreicher im Exil. USA 1938-1945. Eine Dokumentation, Bd. 1, Wien 1995, 35.
  7. 7) Vgl. Peter Eppel, Österreicher im Exil. USA 1938-1945. Eine Dokumentation, Bd. 1, Wien 1995, 175-176.
  8. 8) Vgl. Herbert A. Strauss, Essays on the History, Persecution, and Emigration of German Jews. Jewish Immigrants of the Nazi Period in the USA, Vol. 6, New York u. a. 1987, 209.
  9. 9) Vgl. Wiener Adreßbuch. Lehmanns Wohnungsanzeiger 79 (1938), Band 1, 1413.
  10. 10) Vgl. Archiv der IKG Wien, Bestand Jerusalem, A/W 398, 12, Verzeichnis der in Wien lebenden Juden nach dem Stand vom 15. 9. 1939.
  11. 11) Vgl. Archiv der IKG Wien, Bestand Jerusalem, A/W 398, 12, Verzeichnis der in Wien lebenden Juden nach dem Stand vom 15. 9. 1939.
  12. 12) Vgl. Judith Bauer-Merinsky, Die Auswirkungen der Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich auf die medizinische Fakultät der Universität Wien im Jahre 1938. Biographien entlassener Professoren und Dozenten, Diss., Wien 1980, 281.
  13. 13) Vgl. Judith Bauer-Merinsky, Die Auswirkungen der Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich auf die medizinische Fakultät der Universität Wien im Jahre 1938. Biographien entlassener Professoren und Dozenten, Diss., Wien 1980, 281.

Flucht & Vertreibung